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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Würth Cloud Services GmbH

1.1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Würth Cloud Services (nachfolgend „WCS“), die von der Würth Cloud Services GmbH, Industriepark Würth, Drillberg 6, 97980 Bad Mergentheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) betrieben wird. Die AGB gelten sowohl für die Nutzung der über die Würth Cloud Services zur Verfügung gestellten Web-Applikation als auch über in deren Namen publizierte Apps auf dem Apple App Shop sowie Google Play Store.
(2) Für den Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB.
(3) Für den Fall, dass die Würth Cloud Services-App über einen Drittanbieter, etwa über den Apple App Shop oder den Google Play Store, heruntergeladen wird, gelten insoweit neben den vorliegenden AGB auch die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Sofern zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter ein selbständiges Vertragsverhältnis zustande kommt, wird dieses durch diese AGB und den zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Nutzungsvertrag nicht berührt.

1.2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die Würth Cloud Services stellt eine Online-Plattform dar, über die der Anbieter dem Kunden verschiedene Funktionalitäten aus dem Bereich der computergestützten Datenverwaltung, Abwicklung und Optimierung von Geschäftsangelegenheiten, Kommunikation und Dokumentation als Web-Applikationen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Die Würth Cloud Services ermöglicht es dem Kunden seine analogen Prozesse zu digitalisieren, die mit einem Projekt zusammenhängenden Informationen zu verwalten und zu dokumentieren, unter definierten Beteiligten zu kommunizieren und Leistungen anzupreisen und ausfindig zu machen. Die Würth Cloud Services bietet den Kunden damit die Möglichkeit onlinebasierten Projektmanagements und der Vernetzung untereinander. Eine lokale Installation beim Kunden von Software erfolgt nicht.
(2) Der Kunde legt sein Nutzungsszenario selbst fest, indem er die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Module flexibel buchen kann. Der Preis wird im jeweiligen Produktbereich angezeigt. Dort erhält der Kunde auch Informationen über eventuell bestehende Kampagnen (z.B. zeitweise kostenlose Nutzung oder Rabattierung).
(3) Der Nutzungsvertrag über die Würth Cloud Services kommt nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs (Angebot) in dem Zeitpunkt zustande, indem der Kunde eine ausdrückliche Bestätigung dessen (Annahme) in Textform vom Anbieter erhält. Dem Anbieter steht es dabei frei, ob er das Angebot des Kunden annimmt oder ablehnt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages seitens des Kunden besteht nicht.

1.3 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Würth Cloud Services während der Dauer der Vertragslaufzeit im Rahmen der Verfügbarkeit in betriebsbereitem Zustand zur Nutzung. Der Funktionsumfang der Würth Cloud Services richtet sich ganz konkret danach, welche Module der Anwender gebucht hat. Der Kunde bleibt für seine hierüber abgewickelten und getätigten geschäftlichen und projektbezogenen Aktivitäten einschließlich der Dokumentation und Kommunikation allein verantwortlich. Der Anbieter stellt hierfür nur die technischen Hilfsmittel zur Verfügung. Allein verantwortlich bleibt der Kunde auch für seine Daten und deren Verfügbarkeit, besonders im Falle des 1.9 (8).
(2) Mit der ersten Registrierung erhält der Kunde vom Anbieter im Rahmen von Hosting während der Vertragslaufzeit Speicherplatz auf einem virtuellen Datenserver in einem Rechenzentrum zur Verfügung gestellt. Sobald der Kunde über die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses definierte Grenze überschreitet, informiert der Anbieter ihn und bietet kostenpflichtige Speichererweiterungen an. Somit kann der Kunde
jederzeit zusätzlichen Speicherplatz kostenpflichtig hinzubuchen. Den Anbieter treffen die im Zusammenhang mit dem Hosting bestehenden Verwahrungs- und Obhutspflichten, nicht jedoch die darüberhinausgehenden und hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten bestehenden. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten und -fristen ist der Kunde selbst verantwortlich.
(3) Der Kunde kann von der Einführungsunterstützung des Anbieters Gebrauch machen.
(4) Der Anbieter leistet Support im Rahmen des zugebuchten Supportvertrages.
(5) Dem Anbieter steht es frei, sich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise Dritter als Subunternehmern zu bedienen. Insbesondere kann der Anbieter einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform und der Daten und Inhalte der Kunden beauftragen.

1.4 Pflichten des Kunden
(1) Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages der Würth Cloud Services und einzelner Module verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des Nutzungsentgelts gemäß dem auf der Homepage / im Webshop zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preis.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich diese Angaben nachträglich ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese Angaben insoweit unverzüglich selbst zu korrigieren.
(3) Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung der Würth Cloud Services die geltenden Gesetze, wie Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und Strafrecht einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßende oder Rechte Dritter verletzende Daten oder Inhalte auf der Würth Cloud Services abzulegen oder zu verbreiten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf beleidigendes, gewaltverherrlichendes, rassistisches und volksverhetzendes Material. Des Weiteren gilt hierzu Punkt 1.8.
(4) Der Kunde unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der damit verbundenen technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und / oder übermäßig zu belasten. Insbesondere wird er sich an die Begrenzung des ihm zur Verfügung stehenden bzw. von ihm hinzugebuchten Speicherplatzes halten.

1.5 SLA, Updates, Downtime
(1) Updates stellt der Anbieter während der Vertragslaufzeit dem Kunden zentral bereit. Soweit ein Update eine Funktionsänderung oder Funktionsneuerung beinhaltet, geht eine wesentliche Einschränkung des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs damit nicht einher.
(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt von 98,5% im Kalenderjahresmittel an. Verfügbarkeit bedeutet, dass der jeweilige Service bzw. die Web-Applikation am Leistungsübergabepunkt (Routerausgang im Rechenzentrum des Anbieters) betriebsbereit ist. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, dem Kunden weder über die Web-Applikation noch über die Handwerker-App zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Plattform aufgrund von:
a. Fehlbedienung oder vertragswidriger Verwendung durch den Kunden,
b. Geplanten und vorab angekündigten Wartungsarbeiten,
c. Technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters oder
d. Höherer Gewalt
nicht erreichbar ist.
(3) Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (wie wochenends oder wochentags ab 20:00 Uhr) durchführen und dem Kunden diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen ankündigen. In Eilfällen darf die Frist unterschritten werden. Ein Eilfall liegt insbesondere vor, wenn ein Security Patch eingespielt werden muss oder Teile der Umgebung auszufallen drohen.
(4) Die vorangehenden Absätze gelten für zahlungspflichtige Nutzungsszenarien. Eine Ausnahme besteht bei Testphasen und kostenlosen Nutzungsszenarien. Die diesem Absatz vorangehenden Regelungen zu SLA, Updates, Downtime gelten hierfür damit nicht.

1.6 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die vom Anbieter zur Erbringung seiner Dienste bereitgestellte Plattform über die Web-Applikationen bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser AGB für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Webseite der Würth Cloud Services.
(2) Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der zugrunde liegenden Software, der Handwerker-App und den durch den Anbieter über die Plattform generierten oder dort zur Verfügung gestellten Daten, Inhalten und Datenbanken verbleiben im Verhältnis zum Kunden ausschließlich beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
(3) Beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern verbleiben auch alle darüberhinausgehenden Rechte, darunter insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung in jeglicher Form einschließlich der Vermietung, zur Bearbeitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Nutzung der Plattform für oder durch Dritte.

1.7 Vergütung und Leistungszeit
(1) Zu Beginn räumt der Anbieter dem Kunden in Einzelfällen eine kostenlose Testphase ein. Erfolgt während der Testphase keine Kündigung, beginnt nach Ende der Testphase die Vergütungspflicht.
Die Höhe des vom Kunden im Rahmen des kostenpflichtigen Nutzungsvertrages geschuldeten Nutzungsentgelts (Preise) ist bezüglich jeder App im Webshop bzw. auf der Homepage angegeben. Die Höhe des geschuldeten Nutzungsentgelts wird dem Kunden im Zeitpunkt der kostenpflichtigen Buchung angezeigt.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt für die Nutzung aufgrund eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages ist jeweils monatlich im Voraus zu Beginn einer jeden Vertragsperiode zur Zahlung fällig. Der Kunde legt bei Buchung die Laufzeit und Zahlungsweise durch eigene Wahl zwischen den zur Auswahl stehenden Möglichkeiten je Modul fest.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das vereinbarte Nutzungsentgelt mit Wirkung für die Zukunft aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen (z.B. Rechenzentrumskosten) angemessen zu erhöhen, um seine belegbaren Mehrkosten abzudecken. Eine solche Erhöhung des Nutzungsentgelts wird der Anbieter dem Kunden gegenüber per E-Mail oder über die App rechtzeitig ankündigen und den Kunden über die Folgen des damit verbundenen Sonderkündigungsrechts (siehe 1.9 (4)) hinweisen.

1.8 Vertragswidriges Verhalten
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform in folgenden Fällen zu sperren:
a. der Kunde verstößt gegen gesetzliche Vorschriften oder seine hier vertraglich geregelten Pflichten
b. es liegt der begründete Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Würth Cloud Services vor.
Bei der Entscheidung über die Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihm, sofern nicht unangemessen, Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist geben. Im Falle einer Sperrung teilt der Anbieter dem Kunden dies mit und, sofern rechtlich zulässig, unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe. Die Mitteilung an den Kunden über die Sperrung ergeht vor, spätestens jedoch unverzüglich nach Sperrung und erfolgt per E-Mail.
(2) Der Kunde hält den Anbieter von jeglichen, auf von ihm zu verantwortenden rechtswidrigen Nutzungen der Plattform zurückzuführenden Schäden, Kosten und sonstigen Ansprüchen Dritter, frei; dies gilt nicht, sofern den Nutzer kein Verschulden trifft. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

1.9 Vertragslaufzeit und Kündigungsbestimmungen
(1) Die Testphase wird kostenfrei gewährt.
(2) Der kostenpflichte Nutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Anbieter zustande. Er hat die vom Anbieter vorgegebene Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils den gleichen Zeitraum, sofern der Nutzungsvertrag nicht durch Kündigung beendet worden ist.
(3) Eine Kündigung durch den Kunden ist jederzeit möglich. Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der Laufzeit ordentlich kündigen. Die Kündigungserklärung kann schriftlich oder in Textform per-E-Mail an die in der Homepage im Impressum aufgeführte E-Mail Adresse erfolgen bzw. an die vom Kunden bei seiner Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erklärt werden. Der Kunde kann auch innerhalb der App mittels seines Accounts oder durch Löschen des Accounts erklärt werden.
(4) Die einzelnen Module können jeweils unabhängig von anderen Modulen durch Teilkündigung gemäß 1.9 (3) gekündigt werden. Der Kunde hat dabei zu beachten, dass dadurch ggf. ein abhängiges Modul nur noch eingeschränkt funktioniert.
(5) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund besteht unabhängig der vorstehenden Bestimmungen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Nutzer sich mit der Zahlung zweier (2) Raten des Nutzungsentgelts im Verzug befindet.
(6) Kündigt der Anbieter den Nutzungsvertrag wegen eines wichtigen Grundes, den der Kunde zu vertreten hat, wird dem Kunden das bereits entrichtete Nutzungsentgelt nicht erstattet.
(7) Ergibt sich bei einer Erhöhung des Nutzungsentgelts zwischen neuem und bisherigem Nutzungsentgelt eine 10% übersteigende Differenz, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Infolge der Kündigung wird dem Kunden das vorausgezahlte Nutzungsentgelt anteilig erstattet. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, setzt sich der Vertrag zu den neuen Konditionen fort, wobei das neue Nutzungsentgelt ab Beginn der nächsten Vertragsperiode geschuldet ist.
(8) Bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten und Inhalte per Download in einem maschinenlesbaren Format abzurufen und zu exportieren. Der Anbieter ist – vorbehaltlich einer entsprechenden Gestattung in diesen AGB – weder berechtigt noch verpflichtet, die Daten und Inhalte des Anbieters über den genannten Zeitraum hinaus zu speichern, zu archivieren und/oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten. Vielmehr werden sie nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht, sodass die Daten und Inhalte auch aus dem Backup-System des Anbieters nicht wiederhergestellt werden können.

1.10 Datenschutz /-sicherheit und Vertraulichkeit
(1) Den Kunden trifft die Pflicht, seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) aufzubewahren. Er wird daher auch seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung anweisen.
(2) Es ist Sache des Kunden, eine ausreichende Internetverbindung herzustellen und aufrecht zu erhalten, um eine störungsfreie Nutzung der Würth Cloud Services und der damit verbundenen Module zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der Kunde auch für die Einhaltung der jeweils aktuellen technischen Systemvoraussetzungen verantwortlich; diese sind auf der Website des Anbieters beschrieben sowie in den App Stores dargestellt.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seinem IT-System und seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner IT-
Systeme und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Vor einem Upload von Daten und Inhalten auf die Plattform wird der Kunde diese auf Virenfreiheit und Freiheit von sonstiger Schadsoftware prüfen.
(4) Der Anbieter verarbeitet im Auftrag des Anwenders personenbezogene Daten. Hierfür schließen die Vertragspartner im Rahmen der Registrierung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Weisungen des Anwenders verarbeiten und nicht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

1.11 Exportkontrollrecht
(1) Das Zugänglichmachen von Software sowie die Übermittlung von Technologien unterliegen den deutsch/europäischen sowie US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften. Der Anbieter prüft regelmäßig die Exportrelevanz der unter diesem Vertrag zugänglich gemachten Softwareprodukte.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er seinerseits Kunden aus den Branchen Rüstung, zivile und militärische Nuklearnutzung sowie Luft-, Raum- und Schifffahrt hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Leistungen – im Falle der Kenntnis eines exportrelevanten Sachverhaltes – bis zur Klärung auszusetzen.

1.12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und seinen Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei vom Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
(3) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

1.13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Künzelsau als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis bestimmt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so weit wie möglich nahekommt.

Würth Cloud Services GmbH, Stand: 22.12.2020